AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen für SQS-Seminare
§ 1 Geltungsbereich
Allen Leistungen im Rahmen der öffentlichen Seminarveranstaltungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der SQS Software Quality Systems AG, Stollwerckstraße 11, 51149 Köln (im Folgenden „SQS”) zugrunde.
§ 2 Anmeldung und Vertragsschluss
- Die Seminarangebote von SQS sind freibleibend und unverbindlich. Die Buchung eines Seminars gilt erst dann als verbindlich, wenn eine schriftliche Bestätigung einer Anmeldung des Kunden durch SQS vorliegt. Die Bestätigung kann auch per Telefax oder auf elektronischem Weg, z.B. durch E-mail erfolgen.
- Die Anmeldungen zu den SQS-Seminaren können verbindlich nur via Internet, schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen. An eine Anmeldung ist der Kunde 14 Tage gebunden.
- Da die Teilnehmerzahl für die Seminare aus didaktischen und räumlichen Gründen begrenzt ist, werden Anmeldungen grundsätzlich in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei telefonischen Anfragen bemüht sich SQS unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden und noch eingehenden verbindlichen Anmeldungen um eine Platzreservierung für die Dauer von 14 Tagen. Wird diese Reservierung durch andere verbindliche Anmeldungen gefährdet, wird SQS den Anmeldenden möglichst umgehend informieren, um Gelegenheit zu einer verbindlichen Anmeldung zu geben.
§ 3 Anreise und Unterkunft
Der Kunde bzw. der Teilnehmer ist grundsätzlich selbst für seine Anreise und Unterkunft verantwortlich. Auf Wunsch bemüht sich SQS jedoch um eine Hotelreservierung, i.d.R. zu Sonderkonditionen. Die SQS tritt in diesem Fall nur als Vermittler auf. Die Hotelkosten sind von den Teilnehmern direkt mit dem Tagungshotel abzurechnen. Die Vermittlung ist kostenfrei.
§ 4 Umbuchungen
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung kann der Kunde bis zu 2 Tage vor Beginn des Seminars schriftlich einen Ersatzteilnehmer benennen. Diese Umbuchung ist kostenfrei; mehrtägige Seminare können aber nur als Ganzes umgebucht werden.
§ 5 Stornierungen
- Stornierungen von Anmeldungen können via Internet, schriftlich, per Fax oder per E-Mail erfolgen.
- SQS behält sich aus wichtigem Grund eine eigene Stornierung von Seminaren vor, insbesondere aus organisatorischen Gründen, z.B. bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl oder kurzfristigem, krankheitsbedingtem Ausfall des Referenten. In diesem Fall versucht SQS, den Teilnehmer mit seinem Einverständnis auf einen anderen Termin und/oder einen anderen Veranstaltungsort umzubuchen. Andernfalls wird eine bereits gezahlte Seminargebühr in voller Höhe zurückerstattet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
- Stornierungsfristen für offene Kurse: Stornierungen von Anmeldungen zu offenen Kursen sind für den Kunden bis zwei Wochen vor Kursbeginn kostenfrei, anschließend wird der volle Kurspreis berechnet. Bei Nichterscheinen ohne vorherige Absage ist der Kurspreis in voller Höhe zu bezahlen. Geht mit der Stornierung einer verbindlichen Anmeldung die Anmeldung einer Ersatzperson einher, die anstelle der verhinderten Person den Kursplatz einnimmt, ist die Stornierung kostenfrei.
- Stornierungsfristen für exklusive Kurse: Stornierungen exklusiver Kurse sind für den Kunden bis 4 Wochen vor Seminarbeginn kostenfrei. Bei Stornierung innerhalb von 4 Wochen und außerhalb von 2 Wochen werden 50% des vereinbarten Kurspreises fällig. Stornierungen, die innerhalb von 2 Wochen vor Kursbeginn erfolgen, werden mit 100% des vereinbarten Kurspreises berechnet.
- Stornierungsfristen für weitere Schulungsleistungen werden individuell vereinbart.
§ 6 Durchführungsabweichungen
Seminare werden von SQS fortdauernd im Interesse der Kunden weiterentwickelt und können insofern inhaltlich von der Seminarbroschüre abweichen.
SQS ist bei Personalausfall oder -engpässen berechtigt, geeignete Ersatzreferenten einzusetzen. Aus wichtigem Grund können auch Termin- und Ortsverschiebungen erfolgen. Termin- und Ortsverschiebungen werden rechtzeitig, mindestens 3 Tage vorher bekannt gegeben. Kann infolgedessen ein Teilnehmer am Seminar nicht teilnehmen, so kann er kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 7 Seminarbeginn/-ende
Die Seminare der SQS beginnen/enden, sofern nicht anders vereinbart, wie folgt:
| * eintägige Seminare: | ||
| 1.Tag | 09.00 - 17.00 Uhr | |
| * zweitägige Seminare | ||
| 1. Tag | 10.00 - 17.00 Uhr | |
| 2. Tag | 09.00 - 16.00 Uhr | |
| * mehrtägige Seminare |
||
| 1. Tag | 10.00 - 17.00 Uhr | |
| folgende Tage | 09.00 - 17.00 Uhr | |
| letzter Tag | 09.00 - 15.00 Uhr |
Die Seminare der SQS am Seminarort Wien beginnen, sofern nicht anders vereinbart, an jedem Veranstaltungstag um 9.00 Uhr.
§ 8 Gebühren
- Alle Gebühren verstehen sich pro Person und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Seminargebühr beinhaltet die begleitenden Seminarunterlagen, von SQS ausgewählte Getränke sowie das Mittagessen.
- Eine nur zeitweise Teilnahme an einem Seminar berechtigt nicht zu einer Minderung der Seminargebühr.
- Bei Seminaren, die mit einer abschließenden Prüfung enden, fallen zusätzliche Prüfungsgebühren an, die von den jeweiligen Instituten (wie in der Seminarbeschreibung aufgeführt, z.B. iNTACS™, ISQI®, ISTQB®, VDA-QMC, iSSECO, iNTCCM™) separat in Rechnung gestellt werden.
- Bitte sprechen Sie uns auf einen Rahmenvertrag an, wenn Sie innerhalb von 12 Monaten eine größere Menge an Teilnehmern anmelden möchten. Wir gewähren Ihnen grundsätzlich folgende Rabatte auf die Seminargebühren:
- ab 10 Teilnehmern 5%
- ab 20 Teilnehmern 10%
- ab 30 Teilnehmern 15%
- Diese Rabattregelungen sind abschließend und nicht kombinierbar mit anderen Sonderkonditionen, die Sie von uns oder gegebenenfalls über Dritte (Partnerunternehmen, Verbände usw.) erhalten.
- Wir bieten Ihnen alternativ auch die Durchführung von Inhouse-Schulungen an.
§ 9 Zahlungsbedingungen
Die Gebühren für den Besuch der Seminare sind 14 Tage vor Seminarbeginn ohne Abzug fällig. Die erste Mahnung nach Zahlungsverzug erfolgt kostenfrei. Für jede weitere Mahnung werden 5,00 € Mahn- und Bearbeitungsgebühr erhoben. Darüber hinaus sind Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu zahlen.
§ 10 Haftung und Schadenersatz
- Alle Seminare werden mit größtmöglicher Sorgfalt vorbereitet und durchgeführt. Ein aufmerksamer Teilnehmer kann die Seminarziele erreichen. Ein Schulungserfolg ist jedoch nicht geschuldet.
- SQS haftet bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Schäden, die auf der fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung einer Kardinalpflicht durch SQS oder ihren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des geschlossenen Vertrags überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
- Für Schäden, die nicht unter den vorstehenden Absatz 2 fallen, haftet SQS, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung von SQS oder einer vorsätzlichen oder einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von SQS beruhen. Die Haftung ist jedoch auf den typischen, voraussehbaren Schaden begrenzt.
§ 11 Urheber- und Markenrechte
An Schulungsunterlagen, die einem Teilnehmer im Rahmen eines Seminars in körperlicher oder elektronischer Form ausgehändigt werden, räumt die SQS dem Teilnehmer ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Zwecke des Lernens ein. Alle Rechte, auch die des Nachdrucks und der Vervielfältigung der Schulungsunterlagen oder von Teilen daraus bleiben der SQS vorbehalten. Kein Teil der Schulungsunterlagen sowie der eingesetzten urheber- und markenrechtlich geschützten Software darf ohne schriftliche Genehmigung in irgendeiner Form, auch nicht für Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. Die Software darf insbesondere nicht aus den Seminarräumen entfernt werden.
§ 12 Sonstiges
Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar.
Auskünfte
SQS Software Quality Systems AG
E-Mail: Telefon: +43 1 319 35 23-13



