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Richtlinien


1.  Ziele
Grundlage für die Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft ist der Einsatz der Werkzeuge und Methoden der SQS AG. Darüber hinaus soll das Testumfeld mit z. B. Schnittstellen zu anderen, ergänzenden Werkzeugen betrachtet werden.
Konkrete Ziele sind:
Informations- und Erfahrungsaustausch der Anwender
Ermittlung, Fortschreibung und Vertretung gemeinsamer Interessen
Einflussnahme auf die weitere Produktentwicklung der SQS AG


2.  Mitgliedschaft und Registrierung
Die Arbeitsgemeinschaft ist ein freiwilliger Zusammenschluss der Anwender der Werkzeuge und Methoden der SQS AG.
Mitglied der Arbeitsgemeinschaft kann jede Organisation werden, die einen substanziellen Vertrag mit der SQS AG, genauer einen
Lizenzvertrag (Miete, Kauf, Wartung),
Laufzeitvertrag (z.B. Dienstleistungen, Festpreis, Test-Outsourcing), oder
Partner-Rahmenvertrag
hat oder hatte.
Dazu genügt eine formlose Willenserklärung in Form einer Registrierung.
Die SQS AG ist Mitglied von QuiS.
Es genügt, wenn sich eine Person pro Organisation registrieren lässt. Liegen mehrere Registrierungen für eine Organisation vor, so ist zu vermerken, wer die Post zugesendet bekommen soll.
Leistungen wie Vergünstigungen bei Veranstaltungen der SQS AG, Zusendung von Sitzungsprotokollen usw. werden nur registrierten Mitgliedern gewährt.
Es ist wünschenswert, dass registrierte Organisationen regelmäßig an den Sitzungen teilnehmen. QuiS behält sich vor, die Teilnahme zu prüfen und ggf. Registrierungen zu streichen.


3.  Organisation
Die Arbeitsgemeinschaft organisiert sich in "Arbeitskreisen", die bei Bedarf temporär oder auf Dauer, je nach der Interessenlage der Arbeitsgemeinschaft eingerichtet werden.
Die Arbeitskreise wählen aus ihrer Mitte einen "Arbeitskreisleiter".
Eine besondere Funktion als Steuerungsgremium hat der Arbeitskreis (AK) "Strategie", der auf Dauer eingerichtet wird.
Er stellt das Plenum der Arbeitsgemeinschaft dar und bildet das Forum, in dem über die Strategie der Arbeitsgemeinschaft, die Vorgehensweise gegenüber der SQS AG und der Einrichtung/Auflösung von Arbeitskreisen beschlossen wird.
Die Arbeitskreisleiter sollen an den Sitzungen des AK Strategie teilnehmen und aus ihren Arbeitskreisen berichten.
Der AK Strategie wählt einen "Sprecher" und seinen Vertreter. Der Sprecher und sein Vertreter übernehmen repräsentative und koordinierende Aufgaben.
Die Sekretariatsaufgaben ("Administration") werden von der Firma SQS AG übernommen.


4.  Verfahrensfragen des AK Strategie
Bei Abstimmungen hat jede registrierte Organisation eine Stimme, die auch per Vollmacht übertragen werden kann. Die SQS AG hat kein Stimmrecht.
Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden registrierten Organisationen verabschiedet.
Beschlüsse zur Änderung der Rahmenrichtlinien bedürfen der 2/3 Mehrheit der anwesenden registrierten Organisationen. Weiterhin müssen die Änderungen in der Einladung zur Sitzung dargestellt werden.
Der Sprecher und sein Vertreter werden mit einfacher Mehrheit der anwesenden registrierten Organisationen im Regelfall für ein Jahr gewählt.
Wurde kein Sprecher für ein Jahr gewählt, dann ist in jeder Sitzung des AK Strategie ein "Sitzungssprecher" zu wählen. Er nimmt für die Zeit nach der laufenden Sitzung des AK Strategie bis zum Ende der nächsten Sitzung die Aufgaben des Sprechers für QuiS wahr. Insbesondere ist er verantwortlich für die Vorbereitung und Durchführung der nächsten Sitzung des AK Strategie.


5.  Sonstiges
Die Sitzungen finden bei der SQS AG in Köln oder bei einem Mitglied der Arbeitsgemeinschaft statt.
Die Protokollführung wird abwechselnd von den Mitgliedern der Arbeitsgemeinschaft wahrgenommen.
Die Sitzungstermine werden nach dem jeweiligen Bedarf festgelegt. Im Regelfall tagt der AK Strategie einmal pro Quartal.
Protokolle sollen bevorzugt per E-Mail an alle registrierten Mitglieder und Teilnehmer an den Sitzungen verteilt werden.
Gäste sind bei den Sitzungen der Arbeitskreise stets willkommen. Dies gilt auch für potentielle Kunden der SQS AG und die Regionalvertreter der SQS AG.

 
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